Sie haben das Bedürfnis, die wichtigen Dinge in Ihrem Leben zu regeln
und einen Wert zu hinterlassen, der über das eigene irdische Leben
hinausgeht? Sie wollen ein nachhaltiges Zeichen setzen für die
Zukunft?
Mit einem Testament bzw. mit einem Legat (auch Vermächtnis
genannt), integriert in Ihrer letztwilligen Verfügung, können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, d. h. in der Grössenordnung
der so genannten disponiblen Quote, frei über Ihren Nachlass
bestimmen.
Somit können Sie Organisationen wie die Stiftung für Kinder in der
Schweiz, denen Sie vertrauen und die gemeinnützig arbeiten, in Ihrem
Testament berücksichtigen. Da die Stiftung wegen Ihrer gemein-
nützigen Tätigkeit steuerbefreit ist, schmälern auch keine Erbschafts-
oder Schenkungssteuern Ihren Beitrag an die gute Sache.
Sollten Sie Fragen betreffend der Form des Testamentes, des Pflicht-
teilsschutzes, der disponiblen Quote oder weitere Fragen haben,
stehen wir und unser Rechtsanwalt Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. 041 632 44 74 oder E-Mail mail@kinderstiftung.info
Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt und die Beantwortung erfolgt
kostenlos.