Stiftung unter Aufsicht
des Eidgenössischen Departements des Innern

Kinderrechte

Kinder haben Rechte!

Um für alle Kinder der Welt eine Basis für gleiche Rechte zu schaffen, wurde 1989 die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) verabschiedet. Dieses internationale Übereinkommen richtet sich nach vier Grundprinzipien: Nicht-Diskriminierung, Wohl des Kindes, Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung sowie die Anhörung von Kindern.

Die zehn wichtigsten Kinderrechte lauten:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen und Geschlecht.

2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit 

3. Das Recht auf Gesundheit 

4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung

5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln

7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens

8. Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung

9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

 

Mehr Informationen zu den Kinderrechten finden Sie auf www.unicef.ch.

 

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