Beim Umgang mit Spendengeldern pflegen wir grösste Sorgfalt und Transparenz. Deshalb kann jedermann Einblick nehmen in unsere Jahresrechnung und unseren Tätigkeitsbericht, die offen legen, dass der Stiftungsrat die Spenden nach sorgfältiger Abklärung gezielt einsetzt.
Die Stiftung für Kinder in der Schweiz unterliegt als gemeinnützige Institution sowohl staatlicher Kontrolle wie auch der freiwilligen Selbstkontrolle:
Die Steuerverwaltung Nidwalden überprüft die gemeinnützige Tätigkeit der Stiftung, die einzig und alleine Grund bildet für die Steuerbefreiung.
Das Eidgenössische Departement des Innern als staatliche Aufsichtbehörde
überprüft jährlich die Tätigkeit der Stiftung auf Übereinstimmung mit der
Zwecksetzung gemäss Statut.
Die Stiftung für Kinder in der Schweiz lässt seit Ihrer Gründung ihre Jahresrechnung freiwillig von einer unabhängigen Revisionsstelle überprüfen. Ab 2007 ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Der entsprechende jährliche Revisionsbericht wird mit dem Rechenschaftsbericht publiziert.